Bremskraftprüfung
Rechtliche Grundlage
Mit Änderung der EU Vorschriften zur Überwachung im Verkehr befindlicher Fahrzeuge (RiLi 2009/40/EG und 2010/48/EU) wurde eine entsprechende Anpassung des 29 StVZO (Straßenverkehrs- Zulassungsverordnung) "Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern" (HU) notwendig. Gemäß der 47. Änderungsverordnung gelten unter anderem ab 01.08.2012 für die Wirkprüfung der Betriebsbremse von Fahrzeugen der EU Klasse M1 (Pkw bis max. 9 Sitzplätze) mit einer Erstzulassung (EZ) ab 28.07.2011 neue Prüfvorgaben.
Die Prüfmethode und die Sollwerte sind in der Software des Bremsenprüfstandes umgesetzt.
Sollwerte Bremskraftprüfung
Sollwerte:
Siehe auch:
Reparaturhinweise
Mindestaushärtezeiten für geklebte Scheiben
ACHTUNG!
Für das Ersetzen von geklebten Scheiben wurden besondere Anforderungen gestellt.
Zu diesen gehört, dass z. B. eine neu eingeklebte Frontscheibe nach einer vorgeschriebenen
Mindestaushärtezeit die ...