Zurzeit werden auf dem Markt von verschiedenen Herstellern, Klima-Service-Geräte zum Absaugen, Reinigen und Befüllen von Kältemittel bei Kfz-Klimaanlagen angeboten.
Einteilung der Absaug- und Füllanlagen in Gruppen
Gruppe 3:
Ortsveränderliche Absaug- und Füllanlagen zur Befüllung von mit der Anlage fest verbundener Druckgasbehälter.
Das Kältemittel bzw. Kältemittel/Öl-Gemisch wird in Druckgasbehälter gefüllt, die mit den ortsveränderlichen Anlagen dauernd fest verbunden sind. Nach 3 Abs. 5 Nr. 3 Druckbehälterverordnung werden in diesem Fall die Druckgasbehälter den Druckbehältern gleichgestellt.
Die Füllanlagen bedürfen:
Hinweis
Bei den in den Kfz-Werkstätten verwendeten Klima-Service- und Recyclinggeräten handelt es sich um nicht erlaubnisbedürftige Absaug- und Füllanlagen (Gruppe 3), welche nur von sachkundigem Personal bedient werden dürfen. Die Bedienung und Wartung der Geräte ist der jeweiligen Dokumentation des Herstellers zu entnehmen.
Nicht erlaubnisbedürftige Füllanlagen
Nicht erlaubnisbedürftige Füllanlagen sind Füllanlagen, in denen Druckgase in ortsbewegliche Druckgasbehälter zur ausschließlichen Verwendung im eigenen Unternehmen gefüllt werden.
Anmerkung:
Einige Klima-Service-Geräte sind nicht erlaubnisbedürftige Füllanlagen. Bei Arbeiten mit diesen Geräten wird das Kältemittel nicht in ortsbewegliche Druckgasbehälter, sondern in einen fest installierten Füllzylinder mit sichtbarer Füllanzeige und Schwimmerschalter gefüllt.
Empfehlung:
Beim Abfüllen von überschüssigem Kältemittel für den Eigenbedarf wird empfohlen, einen tragbaren Füllzylinder mit sichtbarer Füllanzeige und Überdruckventil zu verwenden.
Beim Umgang und beim Abfüllen von Druckgasen in andere Druckgasbehälter sind verschiedene technische Regeln (z. B. TRGS 400, TRGS 402, TRGS 407, TRGS 510, TRBS 3145 / TRGS 725) zu beachten.
Reparaturhinweise zum Kältemittelkreislauf
ACHTUNG!
Bei Arbeiten am Kältemittelkreislauf sind die allgemein geltenden Sicherheitsvorschriften und die Druckbehälterverordnung zu beachten.
Vorsicht!
Nicht frei gegebene Werkzeuge oder Materialien (z. B. Leckstoppadditive) können Beschädigungen/Beeinträchtigungen an dem System verursachen.
Es dürfen nur vom Hersteller frei gegeben Werkzeuge und Materialien zum Einsatz kommen.
Wurden nicht frei gegebene Werkzeuge oder Materialien eingesetzt, besteht keine Gewährleistung.
Spezialwerkzeug und Zubehör:
Um eine ordnungsgemäße und fachgerechte Reparatur an einer Klimaanlage durchführen zu können:
Hinweis
Das Ablassen von Kältemittel in die Umwelt ist nicht zulässig.
Siehe auch:
Einleitung zum Thema
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu folgenden Themen:⇒ Fahrzeug
nach einer Airbag-Auslösung verriegeln
⇒ Fahrer- und Beifahrertür manuell ent- oder verriegeln ⇒ Beifahrertür
und hintere Türen manuell verr ...