Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen
und Sicherheitshinweise
⇒Einleitung
zum Thema
Parklicht
Fahrzeugabhängig leuchten bei eingeschaltetem Parklicht (Blinker rechts oder links) auf der entsprechenden Fahrzeugseite der Scheinwerfer mit Standlicht und die Rückleuchte. Das Parklicht ist nur bei ausgeschalteter Zündung aktivierbar und wenn sich der Blinker- und Fernlichthebel vor Betätigung in der Mittelstellung befand.
Standlicht
Wenn sich der Lichtschalter in Position befindet,
leuchten beide Scheinwerfer mit Standlicht, Teilbereiche der Rückleuchten, die Kennzeichenbeleuchtung,
die Beleuchtung des Kombi-Instruments sowie die Tasten in der Mittelkonsole und
die Tasten in der Instrumententafel. Bei eingeschalteter Zündung leuchten zusätzlich
die Leuchten des Tagfahrlichts.
Wenn das Fahrzeug bei ausgeschalteter Zündung nicht von außen verriegelt wird, schaltet sich das beidseitige Dauerparklicht nach etwa 10 Minuten selbsttätig ein, um die Belastung der Fahrzeugbatterie zu verringern ⇒ Beidseitiges Dauerparklicht .
Beidseitiges Dauerparklicht
Bei eingeschaltetem beidseitigen Dauerparklicht leuchten beide Scheinwerfer mit Standlicht sowie Teilbereiche der Rückleuchten.
Wenn das Fahrzeug nicht von außen verriegelt wird, wechselt das Fahrzeug nach etwa 10 Minuten von Standlicht selbsttätig auf beidseitiges Dauerparklicht, um die Belastung der Fahrzeugbatterie zu verringern.
Automatische Stand- bzw. Parklichtabschaltung
Wenn das Stand- bzw. Parklicht benutzt wird, entlädt sich die Fahrzeugbatterie. Um einen erneuten Motorstart zu ermöglichen, wird das Stand- bzw. Parklicht ausstattungsabhängig automatisch abgeschaltet, wenn der Ladezustand der Fahrzeugbatterie so niedrig ist, dass ein Wiederstart des Fahrzeugs gefährdet ist, frühestens aber nach einer Leuchtdauer des Stand- bzw. Parklichts von 2 Stunden ⇒ .
Die Fahrzeugbatterie Ihres Fahrzeugs ermöglicht im voll aufgeladenen und neuen Zustand, dass das beidseitige Dauerparklicht ausstattungsabhängig von 3 bis zu 8 Stunden und das einseitige Parklicht von 6 bis zu 16 Stunden leuchtet. Alle Fahrzeugbatterien altern entsprechend ihrer Verwendung und Laufzeit, wodurch sich ihre Batteriekapazität reduziert. Das hat Einfluss auf die Leuchtdauer des beidseitigen Dauerparklichts und des einseitigen Parklichts.
Wenn die Batteriekapazität für 2 Stunden Stand- bzw. Parklicht nicht ausreicht, erfolgt keine automatische Abschaltung des Stand- bzw. Parklichts. Das Stand- bzw. Parklicht leuchtet in diesen Fällen bis zur vollständigen Entladung der Fahrzeugbatterie. Ein Motorstart ist dann nicht mehr möglich ⇒ .
Wenn das Standlicht eingeschaltet wird, nachdem die Fahrertür geöffnet und die Zündung ausgeschaltet wurde, ist die automatische Standlichtabschaltung deaktiviert. Das Standlicht leuchtet bis zur vollständigen Entladung der Fahrzeugbatterie. Ein Motorstart ist dann nicht mehr möglich ⇒ .
Tagfahrlicht
Für das Tagfahrlicht befinden sich separate Leuchten in den Frontscheinwerfern.
Bei eingeschaltetem Tagfahrlicht leuchten nur die separaten Leuchten ⇒ .
Das Tagfahrlicht schaltet sich bei jedem Einschalten der Zündung ein, wenn sich
der Lichtschalter in der Position oder
befindet.
Warnung
Warnung
Bei kühlen bzw. feuchten Witterungsverhältnissen können
die Scheinwerfer sowie Rücklicht und Blinker innen vorübergehend beschlagen. Diese
Erscheinung ist normal und hat keinen Einfluss auf die Lebensdauer der Beleuchtungseinrichtung
des Fahrzeugs.
Siehe auch:
Steuerzeiten prüfen
Steuerzeiten prüfen, bei Fahrzeugen ohne "OT-Markierung" an der Kurbelwelle
Benötigte Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte sowie Hilfsmittel
Fixierschraube -T10340-
Nockenwellenfixierung -T10477-
Prüfablauf
- Schlauch -1- am Luf ...