Abb. 129
Reifenprofil: Verschleißanzeiger.
⇒Einleitung
zum Thema
Profiltiefe
Besondere Fahrsituationen erfordern eine möglichst große Profiltiefe der Reifen und eine annähernd gleiche Profiltiefe der Reifen auf der Vorder- und Hinterachse. Dies gilt insbesondere für das Fahren bei winterlichem Wetter und kalten Temperaturen und bei Nässe ⇒ .
In den meisten Ländern ist bei 1,6 mm Restprofil – gemessen in den Profilrillen neben den Verschleißanzeigern – die gesetzlich zulässige Mindestprofiltiefe erreicht. Länderspezifische gesetzliche Vorschriften beachten.
Winter- und Ganzjahresreifen verlieren weitgehend ihre Wintertauglichkeit, wenn das Reifenprofil bis auf eine Tiefe von 4 mm abgefahren ist. Länderspezifische gesetzliche Vorschriften zur zulässigen Mindestprofiltiefe von Winter- und Ganzjahresreifen beachten.
Die Profiltiefe bei neuen Reifen kann aufgrund von Konstruktionsmerkmalen und Profilgestaltung je nach Ausführung und Hersteller unterschiedlich ausfallen.
Verschleißanzeiger im Reifen
Im Profilgrund der Originalbereifung befinden sich quer zur Laufrichtung 1,6 mm hohe Verschleißanzeiger ⇒ Abb. 129 . Diese Verschleißanzeiger sind mehrfach in gleichen Abständen auf der Lauffläche angeordnet. Markierungen an den Reifenflanken kennzeichnen die Lage der Verschleißanzeiger, z. B. die Buchstaben TWI oder Symbole.
Die Verschleißanzeiger zeigen an, ob ein Reifen abgefahren ist. Spätestens dann, wenn das Reifenprofil bis zum Verschleißanzeiger abgefahren ist, muss der Reifen ersetzt werden.
Warnung
Siehe auch:
Montageübersicht - Lenksäule
Montageübersicht - Lenksäule, elektrische Lenksäule, Linkslenker,
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Hinweis
Schweiß- und Richtarbeiten an tragenden und radführenden Bauteilen der Radaufhängung
sind nicht zulässig.
Selbstsichernde Muttern immer ersetzen.
Korrodierte Schrau ...