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Volkswagen Up! Reparaturanleitung :: Ratgeber Anhängerbetrieb

Volkswagen Up! Reparaturanleitung / Ratgeber Anhängerbetrieb

Vorwort

Dieser Ratgeber ist inhaltlich in zwei Teile gegliedert.

Der erste Teil enthält Informationen und wichtige Hinweise über das Thema "Anhängerbetrieb". So sind z. B. die technischen Voraussetzungen zum Betrieb von Anhängern oder die Funktion des Anhängersteuergerätes beschrieben.

Im zweiten Teil sind in Tabellenform die Anhängelasten (gebremste, ungebremste und Stützlast) der Fahrzeuge (unterteilt nach Motorleistung) aufgeführt und, wenn möglich, die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um bei einem Fahrzeug eine Anhängelasterhöhung durchzuführen.

Volkswagen-Fahrzeuge sind nach den neuesten Erkenntnissen der Sicherheitstechnik konstruiert.

Deshalb wird empfohlen, nur als Original Volkswagen gekennzeichnete Ersatzteile zu verwenden. Für diese Ersatzteile wurden Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung festgestellt.

Für andere Erzeugnisse kann dies - auch wenn im Einzelfall eine TÜV-Abnahme (z. B. Mustergutachten) oder eine behördliche Genehmigung vorliegt - trotz laufender Marktbeobachtung nicht beurteilt werden. Bei Einbau dieser Erzeugnisse kann deshalb verständlicherweise keine Haftung übernommen werden.

Gesetzliche Bestimmungen außerhalb Deutschland

Die landesspezifischen Gesetze und Richtlinien beachten. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Importeur.

Technische Voraussetzungen

Anhängevorrichtung werkseitig eingebaut

Wenn das Fahrzeug bereits werkseitig mit einer Anhängevorrichtung geliefert wurde, ist alles für den Anhängerbetrieb technisch und gesetzlich Notwendige schon berücksichtigt.

Zu beachten ist dabei, dass seit Anfang 1988 bei vielen Modellen anstelle der herkömmlichen "7-poligen" eine "13-polige" Steckdose für Anhängerbetrieb eingebaut ist. Diese neue Steckdose ermöglicht den nachträglichen Anschluss von zusätzlichen elektrischen Verbrauchern des Anhängers, für die in der bisherigen Steckdose keine Anschlussmöglichkeiten bestanden, z. B. für eine Rückfahrleuchte.

Wenn der zu ziehende Anhänger einen "7-poligen" Stecker hat, kann eine bei Volkswagen Betrieben erhältliche Adapterleitung verwendet werden.

Anhängevorrichtung nachträglich eingebaut

Wenn das Fahrzeug nachträglich mit einer Anhängevorrichtung ausgerüstet werden soll, ist Folgendes zu beachten:

Die Anhängevorrichtung ist ein Sicherheitsteil. Es darf daher nur eine für den betreffenden Wagen entwickelte, bauartgenehmigte Vorrichtung verwendet werden. Es empfiehlt sich, Anhängevorrichtungen aus dem Volkswagen Zubehörprogramm zu verwenden, da sie mit den werkseitig eingebauten Vorrichtungen gleich sind. Bei diesen Vorrichtungen ist auch die mitgelieferte Einbauanweisung mit Volkswagen abgestimmt.

Kugelkopf

Höhe:

350 bis 420 mm, gemessen von Mitte Kugelkopf bis Fahrbahn bei zulässigem Gesamtgewicht

Abstand:

Mindestens 65 mm, gemessen von Mitte Kugelkopf bis Stoßfänger

Steckdose für Anhängerbetrieb

Die Steckdose für Anhängerbetrieb nach Herstellerangaben mit dem Bordnetz des Zugwagens verbinden.

Beim Einbau die entsprechenden Stromlaufpläne bzw. die Einbauanleitung des Herstellers der Anhängevorrichtung beachten.

"7-polige" Steckdose für Anhängerbetrieb

Wenn bei einer "7-poligen" Steckdose für Anhängerbetrieb mehr als die dafür vorgesehenen elektrischen Verbraucher angeschlossen werden sollen, muss eine zweite "7-polige" Steckdose montiert werden. Die Belegung ist dann nach DIN ISO 1724 wie folgt auszuführen:

"13-polige" Steckdose für Anhängerbetrieb

Über die "13-polige" Steckdose für Anhängerbetrieb können Rückfahrleuchte, "Dauerstrom" und Ladeleitung am Anhänger genutzt werden. Wenn z. B. Fahrradträger montiert oder Wohnwagen gezogen werden sollen, wird empfohlen, immer eine "13-polige" Steckdose für Anhängerbetrieb zu verwenden.

Die Belegung ist nach DIN ISO 11446 wie folgt auszuführen:

VW UP. Ratgeber Anhängerbetrieb


Steuergerät für Anhängererkennung -J345-

Allgemeine Beschreibung:

Das Steuergerät für Anhängererkennung -J345- erkennt ab einer Leistungsabnahme von mindestens 5 W → Anmerkung den "Anhängerbetrieb" und gibt diese Information über den CAN-Datenbus an diverse Steuergeräte weiter.

Über den CAN-Datenbus wird das Steuergerät für Anhängererkennung -J345- mit Informationen (Lichtsteuerung) vom Bordnetzsteuergerät -J519- und Zentralsteuergerät für Komfortsystem -J393- versorgt.

1)  Es muss mindestens Blinklicht oder Begrenzungslicht eingeschaltet sein, um den "Anhängerbetrieb" zu erkennen.

Informationen zur Prüfung des Steuergerätes, der Fehlererkennung, der Fehleranzeige und zur Fehlersuche finden Sie im Reparaturleitfaden → Elektrische Anlage.

Steuergerät für Anhängererkennung -J345- nachrüsten

Die Nachrüstung eines von Volkswagen freigegebenen Steuergeräts für Anhängererkennung -J345- ist grundsätzlich möglich, bereitet aber auf Grund der Anbindung an den CAN-Datenbus des Fahrzeuges Schwierigkeiten. Danach muss das Steuergerät mit Hilfe der "Geführten Fehlersuche" codiert werden → Fahrzeugdiagnosetester.

 
Hinweis

Vom Einbau der im freien Markt erhältlichen und von Volkswagen nicht freigegebenen Steuergerätlösungen ist dringend abzuraten. Bei Einbau solcher Geräte erlischt die Garantie! Im Allgemeinen werden diese an die Schlussleuchte angeschlossen und nicht sinnvoll in das Bordnetz des Fahrzeuges integriert. Dabei kann es unter anderem zu Fehldiagnosen der Lampenausfallkontrolle oder zu Funktionsstörungen kommen. Weiterhin können gedimmte Glühlampen (kombiniertes Brems- und Schlusslicht) nicht angesteuert werden.

Steuergerät für Anhängererkennung -J345- codieren

Die Codierung ist in → Elektrische Anlage beschrieben.

Motorkühlung

Da der Anhängerbetrieb höhere Anforderungen an die Motorkühlung stellt, wird, soweit technisch erforderlich, bei werkseitigem Einbau einer Anhängevorrichtung die Kühlanlage verstärkt. Das geschieht z. B. durch den Einbau eines stärkeren bzw. zweiten Kühlerlüfters und/oder eines größeren Kühlers. Fahrzeuge mit Tropenausführung und/oder Klimaanlage haben bereits die verstärkte Motorkühlung. Beim Passat kann werkseitig ein verstärkter Kühlerlüfter (PR-Nr. 0Y2) auch alleine eingebaut werden. Das erleichtert den späteren Einbau einer Anhängevorrichtung.

Auch bei nachträglich eingebauter Anhängevorrichtung sollte die Kühlanlage verstärkt werden, sofern das nicht schon werkseitig geschehen ist. Andernfalls ist bei starker Motorbelastung (Gebirge, hohe Außentemperaturen, hohe Anhängelast) eine Überhitzung des Kühlsystems nicht auszuschließen. Beim Umbau müssen die im ETKA (Elektronischer Teilekatalog) aufgeführten Teile für die Motorkühlung bei Anhängerbetrieb verwendet werden. Außerdem die Arbeitsanweisungen der entsprechenden Reparaturleitfäden beachten.

Auf die Verstärkung des Kühlsystems kann nur verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Motor nur mäßig belastet wird, z. B.:

Auf jeden Fall muss die Kühlmitteltemperaturanzeige sorgfältig beachtet werden. Wenn die Nadel der Anzeige sehr weit in den Heißbereich wandert, die Geschwindigkeit sofort verringern. Notfalls muss sogar eine Abkühlpause eingelegt werden. Dabei muss der Motor etwa 2 Minuten mit Leerlaufdrehzahl laufen, damit ein Wärmestau vermieden wird.

 
Hinweis

Außenspiegel

Wenn die Verkehrslage hinter dem Anhänger nicht mit den serienmäßigen Außenspiegeln übersehen werden kann, sind zusätzliche Außenspiegel erforderlich. Beide Außenspiegel müssen so an klappbaren Auslegern befestigt und eingestellt sein, dass ein ausreichendes Blickfeld nach hinten jederzeit gewährleistet ist.

Verstärkte Dämpfer und Schraubenfedern

Betriebs- und Fahrhinweise

 
Hinweis

Lesen und beachten Sie unbedingt die Betriebs- und Fahrhinweise in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges.

Allgemeines

Typschild der Anhängevorrichtung

Die Anhängelast- und Stützlastangaben auf dem Typschild der Anhängevorrichtung sind die Prüfwerte der Vorrichtung. Die feigegebenen Daten für das jeweilige Fahrzeug können unter den Anhängelast- und Stützlastangaben der Anhängevorrichtung liegen. Die fahrzeugbezogenen Werte sind

aufgeführt.

Durch die Anhängevorrichtung erhöht sich das Leergewicht des Zugwagens, sodass sich die Zuladung entsprechend verringert.

Gespanngewicht

Das Gespanngewicht setzt sich zusammen aus dem tatsächlichen Gewicht des Zugwagens und dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers. Die zulässigen Gesamtgewichte des Zugwagens bzw. des Anhängers dürfen nicht überschritten werden. Wenn die zulässige Anhängelast ausgenutzt werden soll, muss unter Umständen das Gewicht des Zugwagens entsprechend reduziert werden.

Fahrtenschreiber

In vielen Ländern Europas besteht eine Einbau- und Benutzungspflicht von Fahrtenschreiber für Fahrzeuge (auch PKW), die zur gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt. Dabei ist es unerheblich, ob das Zugfahrzeug und der Anhänger oder eines von beiden allein zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden.

Stützlastangaben

Die Stützlastangaben auf dem Typschild der Anhängevorrichtung sind Prüfwerte und nur für die Vorrichtung gültig. Die für das Fahrzeug gültige Stützlast kann unterhalb dieser Werte liegen, und darf nicht überschritten werden. Diese Angaben finden Sie:

Gesetzliche Bestimmungen

Bei Anhängerbetrieb die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes beachten!

up! 2012 â–º

Für dieses Fahrzeug ist der Anhängerbetrieb aus technischen Gründen nicht möglich.

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Siehe auch:

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